Wer länger als drei Monate bleibt, meldet seinen Aufenthalt an. Was der Yellow Slip ist, wie du ihn bekommst und warum der steuerliche Wohnsitz so wichtig ist.
Der „Yellow Slip“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Anmeldebescheinigung (Registration Certificate / MEU1), die EU-Bürger:innen bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigen. Sie wird beim zuständigen Migrationsamt bzw. Bürgerservice (oft im Civil Registry / im jeweiligen Bezirk) beantragt.
Für den Antrag werden in der Regel ein gültiger Ausweis, ein Adressnachweis (Mietvertrag), ein Einkommens- bzw. Selbstversorgungsnachweis sowie ein Krankenversicherungsnachweis verlangt. Mit der Bescheinigung bist du offiziell als auf Zypern wohnhaft registriert.
Vom melderechtlichen ist der steuerliche Wohnsitz zu unterscheiden. Steuerlich ansässig wirst du auf Zypern klassisch über die 183-Tage-Regel – oder über die zyprische 60-Tage-Regelung, die unter bestimmten Voraussetzungen schon bei 60 Tagen Aufenthalt greift.
Erst mit der steuerlichen Ansässigkeit auf Zypern kannst du Vorteile wie den Non-Dom-Status nutzen. Gleichzeitig musst du sicherstellen, dass du in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig bist – sonst drohen Doppelbesteuerung und Streit mit dem Finanzamt.
| Aufenthalt | > 3 Monate |
| Ausweis | Gültiger Personalausweis/Reisepass |
| Adresse | Mietvertrag o. ä. |
| Einkommen | Nachweis ausreichender Mittel |
| Versicherung | Krankenversicherungsnachweis |
| Ergebnis | Registrierung als EU-Resident |
Nein. Der Yellow Slip ist die aufenthaltsrechtliche Registrierung. Steuerlich ansässig wirst du über die 183-Tage- oder die 60-Tage-Regel. Beide Themen sollte man gemeinsam planen.
Das hängt vom Bezirk und der Aktenlage ab. Mit vollständigen Unterlagen ist der Prozess meist innerhalb einiger Wochen erledigt – wir unterstützen bei der Vorbereitung.
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