Das Register der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) ist Pflicht für zyprische Gesellschaften. Was es bedeutet, wer eingetragen wird und welche Fristen gelten.
UBO steht für Ultimate Beneficial Owner – den wirtschaftlich Berechtigten. Im Zuge der EU-Geldwäscherichtlinien führt auch Zypern ein UBO-Register, in das die natürlichen Personen eingetragen werden, die eine Gesellschaft letztlich kontrollieren oder an ihr beteiligt sind (typischerweise ab einer Beteiligung von mehr als 25 %).
Für jede zyprische Ltd ist die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten verpflichtend und muss aktuell gehalten werden. Versäumnisse können zu Sanktionen führen. Das Register ist Teil des Grundes, warum echte Anonymität in der EU nicht möglich ist – es schafft aber zugleich Seriosität und Bankfähigkeit.
| UBO | Ultimate Beneficial Owner / wirtschaftlich Berechtigter |
| Schwelle | i. d. R. > 25 % Beteiligung/Kontrolle |
| Pflicht | Meldung & Aktualisierung verpflichtend |
| Hintergrund | EU-Geldwäscheprävention |
| Folge bei Verstoß | mögliche Sanktionen |
Der Zugang ist gegenüber früheren Plänen eingeschränkt; Behörden und Verpflichtete (z. B. Banken) haben Zugriff. Eine vollständige öffentliche Einsicht für jedermann ist nicht (mehr) der Standard – die Regeln entwickeln sich weiter.
Die Meldung ist Pflicht der Gesellschaft. Wir übernehmen die korrekte Eintragung und Aktualisierung im Rahmen der laufenden Betreuung.
Hinweis: keine Steuer- oder Rechtsberatung. Eine Steuerersparnis setzt eine korrekt aufgesetzte Struktur mit echter wirtschaftlicher Substanz voraus. Angaben Stand 2026.
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