Wer Firmenanteile hält und ins Ausland zieht, kann von § 6 AStG getroffen werden. Vorausschauende Planung ist entscheidend.
Bei Wohnsitzverlegung unterstellt das deutsche Steuerrecht einen fiktiven Verkauf der Anteile (i. d. R. ab 1 % Beteiligung). Auf den unterstellten Wertzuwachs wird Steuer fällig – obwohl real kein Verkauf stattfindet.
„Vermeiden“ ist zu pauschal, aber die Belastung lässt sich oft gestalten oder strecken – über Timing, Struktur und Bewertung. Wichtig ist, das Thema vor dem Wegzug mit Steuerexpert:innen zu klären, nicht danach.
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