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Wichtig vor dem Wegzug

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

Wer Anteile an Kapitalgesellschaften hält und ins Ausland zieht, kann von der deutschen Wegzugsbesteuerung getroffen werden. Was dahintersteckt – und warum vorausschauende Planung entscheidend ist.

§ 6 AStG

Was die Wegzugsbesteuerung bedeutet

Verlegt eine Person mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (in der Regel ab 1 %) ihren Wohnsitz ins Ausland, behandelt das deutsche Steuerrecht dies nach § 6 AStG so, als hätte sie ihre Anteile fiktiv verkauft. Auf den dabei unterstellten Wertzuwachs (die stillen Reserven) wird Steuer fällig – obwohl real kein Verkauf und kein Geldzufluss stattfindet.

Das kann eine erhebliche Belastung sein und betrifft besonders Unternehmer:innen mit werthaltigen GmbH-Anteilen. Seit der Reform gelten dabei verschärfte Regeln, etwa bei der Stundung. Genau deshalb ist die Wegzugsbesteuerung eines der wichtigsten Themen vor einem Umzug nach Zypern.

Strategie

Worauf es bei der Planung ankommt

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Timing

Der Zeitpunkt und die Reihenfolge der Schritte können die Belastung stark beeinflussen.

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Struktur

Die Ausgangsstruktur (Holding, Beteiligungshöhe, stille Reserven) bestimmt die Optionen.

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Bewertung

Eine fundierte Unternehmensbewertung ist die Basis jeder Gestaltung.

Vorausschauend gestalten statt überrascht werden

Die Wegzugsbesteuerung lässt sich nicht ignorieren – aber häufig gestalten. Je nach Fall kommen unterschiedliche Ansätze in Betracht, von der frühzeitigen Strukturierung über Stundungsmöglichkeiten bis zu alternativen Beteiligungsformen. Wichtig ist, das Thema vor dem Wegzug mit Steuerexpert:innen zu durchdenken, nicht danach.

Wir koordinieren diese Planung gemeinsam mit spezialisierten Steuerberater:innen, damit dein Umzug nach Zypern nicht an einer vermeidbaren Steuerfalle scheitert.

Häufige Fragen

Fragen zur Wegzugsbesteuerung

Betrifft mich § 6 AStG überhaupt?

Relevant ist sie vor allem für Personen mit wesentlicher Beteiligung (i. d. R. ab 1 %) an Kapitalgesellschaften. Ohne solche Anteile ist sie meist kein Thema – andere Steuerpunkte aber schon.

Kann ich die Steuer vermeiden?

„Vermeiden“ ist zu pauschal – aber mit vorausschauender Planung lässt sich die Belastung oft erheblich gestalten oder strecken. Entscheidend ist, frühzeitig zu planen.

Hinweis: keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben (Stand 2026) können sich ändern. Eine Steuerersparnis setzt eine korrekt aufgesetzte Struktur mit echter wirtschaftlicher Substanz voraus.

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