Der Non-Domiciled-Status ist für viele Auswanderer der wichtigste Grund für Zypern: Dividenden, Zinsen und Mieterträge bleiben bis zu 17 Jahre von der Sonderabgabe befreit.
Zypern unterscheidet zwischen steuerlicher Ansässigkeit (residence) und Domizil (domicile). Wer auf Zypern ansässig wird, dort aber kein Domizil hat – also nicht von Geburt zyprisch domiziliert ist –, kann den Non-Domiciled-Status erhalten. Dieser befreit von der Sonderverteidigungsabgabe (SDC), die normalerweise auf Dividenden, Zinsen und Mieteinnahmen anfällt.
Praktisch heißt das: In Zypern ansässige Non-Doms beziehen Dividenden ihrer Firma effektiv ohne diese Abgabe. Der Status gilt grundsätzlich für bis zu 17 Jahre innerhalb eines 20-Jahres-Zeitraums.
Keine Sonderverteidigungsabgabe auf Dividenden – ideal für Firmeninhaber.
Auch Zinserträge bleiben von der SDC befreit.
Mieteinnahmen profitieren ebenfalls von der Befreiung.
Den Non-Dom-Vorteil nutzen kann nur, wer tatsächlich steuerlich auf Zypern ansässig ist – über die 183-Tage-Regel oder die 60-Tage-Regelung. In Kombination mit einer zyprischen Limited entsteht das bekannte Modell: niedrige Körperschaftsteuer auf Firmenebene plus weitgehend abgabenfreie Ausschüttung an den Non-Dom-Inhaber.
Wichtig: Auch als Non-Dom können geringe Beiträge (z. B. zum Gesundheitssystem GESY) auf bestimmte Einkünfte anfallen. Und der Vorteil wirkt nur, wenn parallel die deutsche Steuerpflicht sauber beendet wurde.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung (stark vereinfacht, keine Steuerberatung): Eine zyprische Ltd erwirtschaftet 100.000 € Gewinn. Darauf fallen rund 15 % Körperschaftsteuer an, also etwa 15.000 €. Schüttet die Firma den verbleibenden Gewinn an einen in Zypern ansässigen Non-Dom-Inhaber aus, entfällt die Sonderverteidigungsabgabe – die Dividende bleibt von dieser Abgabe befreit (geringe GESY-Beiträge können anfallen).
Zum Vergleich: In Deutschland kämen auf Unternehmensebene rund 30 % Gesamtbelastung und auf die Ausschüttung zusätzlich rund 26,4 % Kapitalertragsteuer plus Soli hinzu. Der Unterschied bei dem, was am Ende beim Inhaber ankommt, ist erheblich – allerdings nur, wenn Wohnsitz und Substanz tatsächlich auf Zypern liegen.
Grundsätzlich bis zu 17 Jahre innerhalb von 20 Jahren der Ansässigkeit auf Zypern.
Sie sind von der Sonderverteidigungsabgabe befreit. Kleine Beiträge wie GESY können je nach Einkunft anfallen. Die Gesamtbelastung ist dennoch sehr niedrig.
Nein. Voraussetzung ist die steuerliche Ansässigkeit auf Zypern – der Status setzt einen echten Wohnsitzwechsel voraus.
Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung. Steuerregeln und Sätze (Stand 2026) können sich ändern; die individuelle Behandlung hängt von deiner Situation ab und ist mit qualifizierten Berater:innen zu klären.
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